Ihr individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) als Konzept für Ihr Gebäude
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) veranschaulicht Ihnen übersichtlich und visuell die energetischen Sanierungspotenziale Ihres Gebäudes. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir als Energieberater sinnvolle energetische Maßnahmen für Ihr Wohngebäude im Raum Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung. Wir beraten Sie hinsichtlich der Möglichkeiten zur Umsetzung und wichtigen Aspekten im Rahmen Ihrer Sanierungsmaßnahmen. Eine individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bildet somit die Grundlage aller weiteren Schritte im Rahmen Ihres Projekts und zeigt den Weg zu mehr Energieeffizienz auf.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) fördert Ihnen die Erstellung eines iSFP. Sie profitieren mit 5% zusätzlichem Zuschuss auf alle darin aufgeführten Sanierungsmaßnahmen, sofern diese binnen 15 Jahren durchgeführt werden.
Mit einem iSFP erhalten Sie in übersichtlicher und anschaulicher Form einen schnellen Einblick über mögliche, schrittweise Sanierungsmaßnahmen. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob Sie eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder die Durchführung von Einzelmaßnahmen anstreben. Anhand des iSFP erkennen Sie grafisch aufbereitet, welche Sanierungsschritte Ihnen welchen energetischen Vorteil bieten und mit welchen Kosten diese zu veranschlagen sind.
Eine Energieberatung über einen iSFP läuft wie folgt ab:
- Wir führen mit Ihnen vor Ort ein erstes Beratungsgespräch und nehmen alle relevanten Daten auf
- Wir bewerten und bilanzieren den energetischen Ist-Zustand Ihres Gebäudes veranschaulicht auf die einzelnen Gebäudeteile.
- Wir entwerfen für Ihr Gebäude ein Sanierungskonzept mit entsprechenden Vorschlägen
- Wir stellen Ihnen das Sanierungskonzept in einem persönlichen Gespräch ausführlich vor
- Wir arbeiten Ihren individuellen Sanierungsfahrplan aus und übergeben Ihnen diesen mit ausführlicher Erläuterung im Anschluss
Sie haben bereits einen Energie-Beratungsbericht außerhalb eines iSFP erhalten? Dann ist für Sie wichtig zu wissen, dass diese vom BAFA ebenfalls für den iSFP Bonus zugelassen werden, sofern diese im Zeitraum zwischen dem 01.07.2017 und dem 31.12.2020 vom BAFA im Rahmen der Energieberatung für Wohngebäude gefördert wurden