Zum optimalen Energieverbrauch – Mit einem hydraulischen Abgleich Ihres Heizsystems

Ein hydraulischer Abgleich warmwasserführender Rohrleitungssysteme ist in zentralen Richtlinien und Verordnung verpflichtend vorgeschrieben. Obwohl er einen zentralen Bestandteil effizienter Heizungssysteme darstellt, wird der hydraulische Abgleich vielfach leider gar nicht oder nur unzureichend ausgeführt. Allgemein geht man davon aus, dass ein hydraulischer Abgleich lediglich bei ca. 25% aller Heizungsanlagen durchgeführt wurde und damit enorme Energieeinsparpotenziale ungehoben bleiben.

Egal ob im Gebäudebestand oder Neubau, führen Sie einen hydraulischen Abgleich durch, schlägt sich dies unmittelbar in Ihren Energieverbrauchskosten nieder. Nicht hydraulisch abgeglichene Rohr- und Wärmeverteilungsnetze verfügen an unterschiedlichen Stellen des Systems über einen jeweils unterschiedlichen Druck. Dies führt zu Überversorgung an der einen Stelle (meist nahe an der Pumpe) und einer Unterversorgung an weiter entfernten Bereichen. Ziel des hydraulischen Abgleichs ist, dass Ihre Wärmeverteilung in Form von Heizkörpern oder Heizkreisen immer nur mit genau dem Volumenstrom erfolgt, der für die angestrebte Wärmeleistung notwendig ist. So verhindern Sie, in Ihrem Heizungssystem höhere Vorlauftemperaturen oder Volumenströme als notwendig zu fahren.

Zu Beginn des gesamten Prozesses erfolgt die Aufnahme aller relevanten Faktoren. Neben der Größe des Verteilungsnetzes ist dies insbesondere die Bestimmung der Heizlast sowie die Größe der Heizflächen. Haupteinflussfaktoren für die Heizlast von Räumen sind neben dem Wand- und Deckenaufbau insbesondere auch die Fensterflächen sowie dessen Volumen. Basierend auf der Größe der Heizflächen und der raumweisen Heizlast können die notwendigen Volumenströme bei einer gegebenen Vorlauftemperatur berechnet werden. Nachdem die oben genannten Faktoren bestimmt wurden, werden die Ventile sowie Pumpen im Rohrnetz entsprechend einreguliert.

Hydraulischer Abgleich und Förderung:

Der hydraulische Abgleich ist verpflichtende Fördervoraussetzung bei der Erstinstallation oder Sanierung einer Heizungsanlage. Er stellt eine sogenannte allgemein anerkannte Regel der Technik dar und hat nach vorgeschriebenen Berechnungsverfahren zu erfolgen. Er kann in statischen oder dynamischen Verfahren erfolgen, eine Alternative bieten zwischenzeitlich verfügbare Lösungen zum automatischen hydraulischen Abgleich.

Führen Sie nachträglich einen hydraulischen Abgleich Ihrer Heizungsanlage durch, erhalten Sie für die Kosten eine Förderung von 15% zzgl. eventuell 5% Förderung bei vorhandenem iSFP.

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