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Wir sind dena-zertifiziert und in der Energieeffizienzexperten-Liste für die Energieberatung im Bereich der Nichtwohngebäude zugelassen. Abweichend zu Wohngebäuden beziehen sich unsere Beratungsleistungen hierbei auf unter anderem folgende Gebäudetypen:

  • Bürogebäude
  • Industriegebäude
  • Hotels
  • Gastronomie
  • Alten- und Pflegeheime
  • Medizinische Einrichtungen
  • Kindertagesstätten und Kindergärten
  • Landwirtschaftliche Gebäude

Im Rahmen der Energieberatung für Nichtwohngebäude nehmen wir gemeinsam mit Ihnen die gesamte Gebäudehülle, die Beleuchtungssysteme sowie die gesamte Anlagentechnik für Heizung und gegebenenfalls Klimatisierung des Gebäudes auf. Nach einer ausführlichen Bestandsaufnahme werden Sanierungspotenziale analysiert und Lösungsansätze ausgearbeitet, die gemeinsam mit Ihnen zur Ausarbeitung eines ausführlichen Sanierungskonzeptes dienen. In diesen Prozess eingebunden wird bei Vorhandensein darüber hinaus das Potenzial abfallender Abwärme, beispielsweise zum Betrieb von Kälteanlagen.

Im Rahmen des Sanierungskonzeptes kann der Fokus entweder auf die Steigerung der Energieeffizienz über sogenannte Einzelmaßnahmen liegen oder eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus ausgearbeitet werden.

Wie auch im Bereich der Nichtwohngebäude liegt der Fokus im Rahmen unserer Beratung hierbei auf einem bestmöglichen Verhältnis aus Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir je nach Ihren persönlichen Präferenzen das passende Gesamtkonzept und begleiten Sie im Anschluss gerne im Rahmen der Baubegleitung.

Höhe der Förderung

Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:

  • Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro;
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro;
  • Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro.