Die europäische Union hat sich gemeinsam mit Deutschland ehrgeizige Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz
gesteckt. Basis für die Erreichung des europäischen Energieeinsparziels bildet die
Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU, die am 04. Dezember 2012 in Kraft getreten ist.
Im Rahmen der Richtlinie sind zahlreiche Maßnahmen vorgesehen, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt
werden müssen. In Art. 8 Absatz 4-7 der Energieeffizienzrichtlinie ist geregelt, dass sämtliche Nicht-KMU (kleine und mittlere Unternehmen) ein Energieaudit durchführen müssen. Nach Beendigung des ersten Energieaudits muss dieses alle vier Jahre wiederholt werden.
Im Rahmen des Energieaudits nach DIN EN 16247 analysieren wir gemeinsam mit Ihnen systematisch das Energieverbrauchsprofil Ihres Gebäudes. Hierbei wird sowohl der Grundverbrauch des Gebäudes beziehungsweise einer Gebäudegruppe, als auch ganze Betriebsabläufe und Prozesse auf Ihren Energieverbrauch hin untersucht. Nach einer ausführlichen Bestandsaufnahme wird im Rahmen des Energieaudit-Berichts dargelegt, welche Einsparmöglichkeiten unter bestmöglicher Wirtschaftlichkeit erreicht werden können.
Wer ist verpflichtet?
- Firmen mit >= 250 Mitarbeitern und mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme > 43 Millionen Euro.
- Unternehmen mit mehr als 25% Anteilseignerschaft durch kommunale Eigentümer
- Verbundene Unternehmen mit mehr als 25% Anteilseignerschaft durch ein Nicht-KMU
- Neugründungen von Nicht-KMU nach maximal 20 Monaten
Freigestellt von Energieaudits sind die folgenden Unternehmen:
- Unternehmen, die ein Energiemanagement-System nach ISO 50001 eingerichtet und begonnen haben
- Unternehmen, die ein Umweltmanagement-System nach EMAS eingerichtet oder begonnen haben
- Unternehmen, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen
- Unternehmen mit einem Energieverbrauch < 500.000 kWh/a (Online-Meldung ausreichend)
- Unternehmen ohne eigenen Energiebezug
Höhe der Förderung:
- Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 6.000 Euro.
- Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 1.200 Euro.
Bitte kontaktieren Sie uns bei weitergehenden Rückfragen zum Thema Energieaudit.